Die Frage nach der staatlichen Anerkennung in der Erlebnispädagogik
Immer wieder stehen angehende Erlebnispädagogen und Outdoor Trainer:innen in Österreich vor der Frage, ob die Ausbildungen in diesem Bereich staatlich anerkannt sind. Der Fokus liegt dabei auf gewerberechtlichen Aspekten und der Anerkennung von Studien sowie Schulen aus dem Ausland. In diesem Artikel gehen wir tiefer auf diese Thematik ein und klären, warum die staatliche Anerkennung in der Erlebnispädagogik nicht immer im herkömmlichen Sinne verstanden werden kann.
1. Gewerberechtliches bzgl. der Ausbildung
Die genaue Bedeutung des Begriffs „staatlich anerkannt“ wird oft mit gewerberechtlichen Fragestellungen in Verbindung gebracht. Dies betrifft vor allem die Anerkennung von Studien und Schulen aus dem Ausland. Wir beleuchten, warum pädagogische Zusatzqualifikationen wie Theaterpädagogik, Waldpädagogik und Kräuterpädagogik keine staatliche Anerkennung besitzen. In diesen Fällen erfolgt die Ausübung in der Regel als selbständige Tätigkeit mit einem Gewerbeschein, für den keine staatlichen Prüfungen notwendig sind. Dies ist im Bereich Psychosoziale Beratung (Lebens- und Sozialberatung) anders, diesem Gewerbe liegt eine staatliche Anerkennung durch formale gesetzliche Regelungen in der Gewerbeordnung zu Grunde. Die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater:in erfordert einen Gewerbeschein, der durch eine staatlich anerkannte Ausbildung erlangt werden kann.
2. Reglement Gewerbe und staatliche Anerkennung
Einige Gewerbe, wie das Führen einer Tanzschule, der Betrieb eines Reisebüros oder auch das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung sind reglementiert und erfordern spezifische Prüfungen. Diese Prüfungen sind behördlich oder staatlich anerkannt. Im Kontext erlebnispädagogischer Tätigkeiten oder Outdoor-Trainings auf selbstständiger Basis ist hingegen kein Gewerbeschein für ein reglementiertes Gewerbe erforderlich. Dies führt dazu, dass keine staatliche Prüfung abgelegt werden muss und somit auch keine staatliche Anerkennung im traditionellen Sinne existiert. Da Lebens- und Sozialberatung zunehmend auch erlebnispädagogische Methoden und settings nutzt, kann das Erlangen eines Gewerbescheines im Einzelfall sinnvoll sein. Damit wäre die staatliche Anerkennung vollumfänglich gegeben. Arbeitet man jedoch im Bereich “Gruppe” und “Training” ist dies ohne Gewerbeschein möglich.
3. Qualitätssicherung durch Zertifizierung und staatliche Kontrolle
In der Frage nach der staatlichen Anerkennung steckt meist eher die Frage nach Qualität und ob die Ausbildung von künftigen Arbeitgebern anerkannt wird. Die Akademie für Gruppe und Bildung (AGB) legt großen Wert auf Qualitätssicherung. Das Institut ist nach Ö-Cert zertifiziert. Ein derartiges Zertifikat kann durchaus als staatliche Kontrolle und staatliche Anerkennung als Weiterbildungsinstitution gesehen werden. Gemäß dem Erlass des VwGH mit der Rz 876 UStR im Wartungserlass 2017, ist bei Bildungseinrichtungen bei Vorliegen einer aufrechten Zertifizierung als Erwachsenenbildungseinrichtung auf Grundlage des Qualitätsrahmens für Erwachsenenbildung in Österreich (Ö-Cert), ab 1.1.2019 von einer vergleichbaren Zielsetzung (wie bei Schulen oder schul ähnlichen Einrichtungen) auszugehen sofern Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe stehen oder dazu dienen, dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse zu dienen.Das Bildungsangebot Erlebnispädagogik unterliegt damit einer indirekten Beurteilung der Ausbildungsqualität durch staatliche Stellen und Fördergeber. Die Erneuerung dieses Qualitätsgütesiegels alle drei Jahre unterstreicht das Bestreben, die hohe Qualität der Ausbildung aufrechtzuerhalten.
Fazit: Die Vielschichtigkeit der staatlichen Anerkennung in der Erlebnispädagogik
Alle Ausbildungen zur Erlebnispädagogik sind in Österreich (Wien, Linz etc.) im gewerberechtlichen Sinne nicht staatlich anerkannt, weil es dafür keinen Rahmen, keine Prüfungen und auch keine gewerberechtlichen Erfordernisse gibt. Die Qualität der Ausbildung ist für zukünftige Arbeitgeber aber aufgrund der Ö-Cert Zertifizierung ersichtlich, wodurch sich eine indirekte staatliche Kontrolle ergibt. Auch alle Förderungen von beruflicher Weiterbildung wie zum Beispiel die Bildungskonten prüfen, ob die Ausbildungseinrichtung Ö-Cert zertifiziert ist.
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